Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Die meisten Menschen denken, wenn es um das Thema „Vorsorge“ geht, in erster Linie an ihre Rente. Doch viel wichtiger als das liebe Geld ist die Gewissheit, selbstbestimmt über die eigene Gesundheit und das eigene Leben entscheiden zu können. Dabei muss man jedoch immer wieder feststellen, dass diese Möglichkeit viel zu oft nicht wahrgenommen wird und im Ernstfall – etwa bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall – eine fremde Person, sei es ein Arzt oder ein gerichtlich bestellter Betreuer, über die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Geschicke eines Menschen entscheidet.

Eine Möglichkeit, diesen weitreichenden und teils schwerwiegenden Folgen zu entgehen, ist die Erstellung einer Patientenverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht. Eine Patientenverfügung dient dazu, den eigenen Willen hinsichtlich bestimmter ärtzlicher Eingriffe und Maßnahmen vorab zu formulieren, für den Fall, dass man selbst einmal, sei es auch nur vorübergehend, nicht mehr dazu in der Lage ist.

Durch eine Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine nahestehende Person, wie z.B. den Ehepartner oder ein Kind, für Sie wirtschaftlich tätig zu werden. Auch das kann durch eine Erkrankung dauerhaft oder durch einen Unfall bedingt zeitlich beschränkt nötig sein.

Ob Sie nun die Dokumente selbst anfertigen oder durch einen Anwalt erstellen lassen – es bleibt das Wichtigste, für alle Fälle vorgesorgt zu haben.

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