Az.: 1 BvF 2/13
Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Die Richter urteilten, das bundesweite Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz. Nicht der Bund sei zuständig für die Regelung eines solchen Zuschusses, sondern jedes Bundesland für sich. Damit schlossen sie sich der Auffassung des Hamburger Senats an, der die Sache dem Bundesverfassungsgericht bereits 2013 zur Prüfung vorgelegt hatte.